Winterreifen Pflicht?
Pflicht oder nicht Pflicht? 15. Oktober ist Stichtag?
In Deutschland herrscht keine generelle Winterreifenpflicht – leider. Man muss nur seine Ausrüstung an die Straßenverhältnisse anpassen
Wenn die Temperaturen im Oktober unter 7 Grad fallen, sollte man Winterreifen auf jeden Fall aufziehen, denn wenn man bei diesen Temperaturen in einen Unfall verwickelt wird, bekommt man eine Teilschuld zugewiesen und verliert eventuell den Versicherungsschutz. Winterreifen erhöhen außerdem die Fahrsicherheit, bei Eis und Schnee ist man mit Winterreifen auf der sichereren Seite. Außerdem wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen den Verkehr behindert, muss man damit rechnen hohe Geldstrafen (zwischen 20€ und 40€) zu bekommen. Bei schweren Verstößen kann man sogar 1 Punkt in Flensburg kassieren. Sommerreifen verlieren bei Temperaturen unter 7 Grad die Straßenhaftung, deshalb gilt eine ganze einfache Regel: Winterreifen von O – O, d.h. von Oktober – Ostern. Um Strafen zu entgehen und auch um sicher ans Ziel zu kommen, sollte man auch bei einem Mietwagen Winterreifen mitbuchen.
Im europäischen Ausland gilt überall eine andere Regelung für das Fahren mit Winterreifen.
Wenn man Strafen entgehen will, sollte man sich, bevor man ins europäische Ausland fährt, genau informieren.
Um jedoch für sich selbst auf der sicheren Seite zu sein, ist zu empfehlen sich an die oben genannte Regelung zu halten. Dann verliert man bei einem etwaigen Unfall zumindest nicht den Versicherungsschutz und gefährdet nicht sich selbst und andere auch nicht. Vor allen Dingen wird man bei sich überraschend ändernden Verkehrsverhältnissen nicht zum Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer.



14-Okt-2009 






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