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	<title>gelernt.net - Man lernt nie aus! &#187; Flensburg</title>
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	<description>Jeden Tag kommt was Neues dazu!</description>
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		<title>MPU / Aufbauseminar: Was erwartet einen hier?</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Mar 2011 11:42:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbauseminar]]></category>
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		<category><![CDATA[Punkte Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Lässt ein Führerscheinbesitzer sich etwas zu Schulden kommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie sein Vergehen im Nachhinein sanktioniert wird. Im besten Fall war das Vergehen bloß eine kleine Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung. In dieser Situation wird der Fall nach Zahlung eines kleinen Verwarnungsgeldes abgeschlossen. Anders sieht es jedoch aus, falls Fahrer während der ersten zwei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lässt ein Führerscheinbesitzer sich etwas zu Schulden kommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie sein Vergehen im Nachhinein sanktioniert wird. Im besten Fall war das Vergehen bloß eine kleine Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung. In dieser Situation wird der Fall nach Zahlung eines kleinen Verwarnungsgeldes abgeschlossen. Anders sieht es jedoch aus, falls Fahrer während der ersten zwei Jahre ihres Führerscheinbesitzes ein Vergehen im Punktebereich begehen, oder noch schlimmer, durch Alkoholdelikte auffallen.<br />
In diesen Fällen ist der Fahrer an der Teilnahme zu kostspieligen und zeitaufwendigen Maßnahmen verpflichtet, falls er seinen Führerschein behalten möchte.</p>
<p><strong>Das Aufbauseminar</strong></p>
<p><strong></strong><br />
Verstößt ein Autofahrer, der sich innerhalb der Probezeit (die ersten zwei Jahre des Führerscheinbesitzes) befindet, gegen die Straßenverkehrsordnung, so dass er dafür <a href="http://www.gelernt.net/punkte-flensburg-620.html">Punkte</a> bekommt, muss gern einen sogenannten Aufbauseminar teilnehmen. Diese Aufbauseminare bestehen aus maximal 15 Teilnehmern und finden an vielen Fahrschulen statt. Das Aufbauseminar umfasst mehrere Sitzungen, in denen das Fehlverhalten der Anwesenden in Gruppendiskussionen dargelegt und analysiert wird. Des Weiteren muss jeder Teilnehmer eines Aufbauseminars mit dem Fahrlehrer eine Fahrstunde absolvieren.<br />
Zeigt der Teilnehmer sich während der Sitzung einsichtig und stellt den Fahrlehrer auch während der Fahrstunde zufrieden, so darf er nach Beendigung des Seminars seinen Führerschein behalten, wenn auch mit einer um zwei Jahre verlängerten Probezeit.</p>
<p><strong><img class="size-medium wp-image-811 alignright" title="mpu" src="http://www.gelernt.net/wp-content/uploads/2011/03/mpu-199x300.jpg" alt="" width="199" height="300" />MPU</strong></p>
<p>Die <a target="_blank" href="http://www.mpu-restalkohol.de/" onclick="pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.mpu-restalkohol.de/?referer=');">MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung)</a>wird in wesentlich härteren Fällen angeordnet. Den meisten Teilnehmern einer MPU werden schwere Verkehrsdelikte im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen zu Lasten gelegt. Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung ist deutlich teurer und auch schwerer zu bestehen als ein Aufbauseminar. Eine Durchfallquote von 50% spricht für sich.<br />
Die für den Angeklagten wichtigsten Punkte während der MPU sind das Gespräch mit einem Psychologen (&#8220;Exploration&#8221;), bei dem der Fahrer Rechenschaft ablegen und überzeugend darlegen muss, dass er nicht geneigt ist, sein Fehlverhalten zu wiederholen, sowie der anschließende Gerätetest, mit dessen Hilfe sichergestellt werden soll, dass keine körperliche Beeinträchtigung vorliegt.</p>
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		<title>Punkte Flensburg: Fragen und und Antworten</title>
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		<pubDate>Sun, 24 Oct 2010 09:42:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Auto]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Punktestand]]></category>

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		<description><![CDATA[Punktekonto in Flensburg &#8211; Was ist das überhaupt? Das Punktekonto in Flensburg ist eine Datei, die beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg im Deutschen Verkehrszentralregister geführt wird. Seit dem 02.01.1958 werden in dieser Datenbank sämtliche Verkehrsverstöße, die rechtskräftig bei Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis festgestellt wurden, gespeichert. Wie viele Punkte wofür? Die Einstufung der Anzahl der Punkte richtet sich nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Punktekonto in Flensburg &#8211; Was ist das überhaupt?</strong></p>
<p><strong></strong>Das <a target="_blank" href="http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/punkteabbau-flensburg/auskunft-punktekonto/index.php" onclick="pageTracker._trackPageview('/outgoing/www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/punkteabbau-flensburg/auskunft-punktekonto/index.php?referer=');">Punktekonto in Flensburg</a> ist eine Datei, die beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg im Deutschen Verkehrszentralregister geführt wird. Seit dem 02.01.1958 werden in dieser Datenbank sämtliche Verkehrsverstöße, die rechtskräftig bei Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis festgestellt wurden, gespeichert.</p>
<p><strong><a href="http://www.gelernt.net/wp-content/uploads/2010/10/radarfalle.jpg"><img class="size-medium wp-image-623 alignleft" title="Radarfalle" src="http://www.gelernt.net/wp-content/uploads/2010/10/radarfalle-233x300.jpg" alt="" width="233" height="300" /></a>Wie viele Punkte wofür?</strong></p>
<p>Die Einstufung der Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verkehrsvergehens, so werden Ordnungswidrigkeiten mit 1-4 Punkten und Straftaten mit 5-7 Punkten bewertet. Die jeweils angesammelten Punkte unterliegen verschiedenen Tilgungsfristen.</p>
<p><strong>Wie lange werden gespeichert?</strong></p>
<p>Bei Ordnungswidrigkeiten ohne Tilgungshemmung erlöschen die Punkte nach 2 Jahren, mit Tilgungshemmung nach spätestens 5 Jahren. 5 Jahre beträgt die Tilgungsfrist bei Straftaten ohne Alkohol oder Drogen, mit Alkohol oder Drogen 10 Jahre.<br />
Zu beachten ist die Überliegefrist, die von 3 auf 12 Monate verlängert wurde, um eine Tilgung aus dem Zentralregister zu verhindern, wenn bereits weitere Zuwiderhandlungen erfolgt sind oder Tilgungshinderungen entstanden sind.</p>
<p><strong>Abfragen der Punkte:</strong></p>
<p>Der jeweiligen &#8220;<a href="http://www.gelernt.net/punkte-in-flensburg-abfragen-411.html">Kontostand</a>&#8221; der eigenen Eintragungen kann beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg schriftlich erfragt werden.</p>
<ul>
<li>Bei 4-8 Punkten kann der Betroffene 4 Punkteintragungen im Aufbauseminar abbauen.</li>
<li>Bei 9-13 Punkten können nunmehr nur 2 Einträge abgebaut werden.</li>
<li>Bei 14-17 Punkten wird ein Aufbauseminar behördlich angeordnet. Dann kann ebenfalls der Punktestand um 2 reduziert werden.</li>
</ul>
<p>Bei einem Punktestand von 18 wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Verkehrsteilnehmer haben mit Aufbauseminaren die Möglichkeit, den Punktestand vor Tilgungszeitpunkt zu reduzieren.</p>
<p>Lesen Sie <a href="http://www.gelernt.net/punkte-in-flensburg-abfragen-411.html">hier</a> wie sie ihren Punktestand in Flensburg abfragen können.</p>
<p>(Angaben ohne Gewähr)</p>
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		<title>Handy im Auto &#8211; Was ist erlaubt?</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 09:57:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[IPhone]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Freisprecheinrichtung]]></category>
		<category><![CDATA[Handy]]></category>
		<category><![CDATA[Handy am Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Anfangs ist zu sagen, dass die Polizei in kommender Zeit härter durchgreifen will, wenn es darum geht mit dem Mobiltelefon am Lenkgrad gesehen zu werden. Dabei ist anzumerken, dass es bereits völlig ausreicht, wenn man nur mit dem Handy gesehen wird. Allein dadurch kann ein Bußgeld (in Deutschland) in Höhe von rund 40€ und ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anfangs ist zu sagen, dass die Polizei in kommender Zeit härter durchgreifen will, wenn es darum geht mit dem Mobiltelefon am Lenkgrad gesehen zu werden.</p>
<p>Dabei ist anzumerken, dass es bereits völlig ausreicht, wenn man nur mit dem Handy gesehen wird. Allein dadurch kann ein Bußgeld (in Deutschland) in Höhe von rund 40€ und ein Punkt in Flensburg anfallen. Dies ist allerdings nicht nur in Deutschland so, mittlerweile ist das telefonieren mit dem Handy in fast allen Ländern Europas, in Ausnahme von Schweden, verboten. In Griechenland kann es dann schon mal sein, dass man eine Rechnung von 150€ im Briefkasten des Halters landet.<br />
Ereignet sich während dem Telefonieren ein Unfall, ist es keine Seltenheit, dass man aufgrund fahrlässiger Körperverletzung angzeigt wird und dann kann man sich sicher sein, die Strafe wird gewaltiger ausfallen.<br />
Somit sollte sich jeder, der viel am telefonieren ist eine Freisprecheinrichtung einbauen lassen. Viele werden denken, dass sie nun großen Betrag aufbringen müssen, dies ist allerdings nicht so! So gibt es schon Freisprecheinrichtungen für gerade ein mal 10€. Da zahlt man doch lieber einmal 10€ anstatt, dass man sich ein paar mal von der Polizei erwischen lässt und jedes mal dafür 40€ zahlen muss.</p>
<p><em><strong>Nochmal zum Hinweis, in Deutschland ist es egal ob man das Handy nur in der Hand hatte oder nicht, allein es schon während dem fahren (auch schon bei laufendem Motor!) in der Hand zu halten reicht völlig aus! </strong></em></p>
<p>Am Schluss bleibt also zu sagen, leistet euch einmal eine Freisprecheinrichtung und ihr braucht euch keine Sorgen mehr während dem Telefonieren im Auto zu machen:-).</p>
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		<title>Rote Ampel überfahren &#8211; was tun?</title>
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		<pubDate>Sat, 25 Jul 2009 06:23:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Rote Ampel]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer eine rote Ampel überfährt und dabei von einem Polizeibeamten beobachtet oder einer auf der Ampel befindlichen Anlage geknippst wird, der hat vor Gericht nur wenig Chancen auf ein Urteil zu seinen Gunsten. In beiden Fällen gelten lediglich sehr selten anzutreffende Ausnahmen als berechtigter Grund zum überfahren der roten Ampel. Insbesondere medizinische Notfälle sind hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine rote Ampel überfährt und dabei von einem Polizeibeamten beobachtet oder einer auf der Ampel befindlichen Anlage geknippst wird, der hat vor Gericht nur wenig Chancen auf ein Urteil zu seinen Gunsten. In beiden Fällen gelten lediglich sehr selten anzutreffende Ausnahmen als berechtigter Grund zum überfahren der roten Ampel. Insbesondere medizinische Notfälle sind hier zu nennen oder das Fahren unter Gewalteinwirkung anderer im Auto befindlichen Personen, welche ein korrektes Fahrverhalten des Fahrzeugführers zu verhindern wissen. Ist die Situation jedoch Aussage gegen Aussage (Unabhängig von eventuell im Fahrzeug befindlichen Zeugen) , was in den meisten Fällen gegeben ist, so schenkt das Gericht stets dem Polizeibeamten Glauben.</p>
<p><span id="more-45"></span><br />
Ein Einspruch mit folgender Verhandlung ist im Ergebnis für den Fahrzeughalter fast immer aussichtslos.<br />
Allerdings gibt es natürlich immer Ausnahmen und Präzedenzfälle. Diese wären dann einzeln zu prüfen und mit dem jeweiligen Fall abzuwägen.</p>
<p>Autofahrer die ein Rotlichtverstoss begehen, werden laut Bussgeldkatalog mit folgenden Strafen belegt:</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt, der zahlt 90€ und erhält zudem 3 Punkte in Flensburg.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt und sich dabei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer strafbar macht, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt und sich dabei einer Sachbeschädigung strafbar macht, der wird mit einem Bußgeld von 240€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die länger als 1 sec. auf Rot geschaltet ist, wird mit einem Bußgeld von 200€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die länger als 1 sec. auf Rot geschaltet ist und dabei den Straßenverkehr gefährdet, wird mit einem Bußgeld von 320€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die länger als 1 sec. auf Rot geschaltet ist und sich dabei einer Sachbeschädigung strafbar macht, wird mit einem Bußgeld von 360€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
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