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	<title>gelernt.net - Man lernt nie aus! &#187; Flensburg</title>
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	<description>Jeden Tag kommt was Neues dazu!</description>
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		<title>Handy im Auto &#8211; Was ist erlaubt?</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 09:57:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[IPhone]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Freisprecheinrichtung]]></category>
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		<description><![CDATA[Anfangs ist zu sagen, dass die Polizei in kommender Zeit härter durchgreifen will, wenn es darum geht mit dem Mobiltelefon am Lenkgrad gesehen zu werden. Dabei ist anzumerken, dass es bereits völlig ausreicht, wenn man nur mit dem Handy gesehen wird. Allein dadurch kann ein Bußgeld (in Deutschland) in Höhe von rund 40€ und ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anfangs ist zu sagen, dass die Polizei in kommender Zeit härter durchgreifen will, wenn es darum geht mit dem Mobiltelefon am Lenkgrad gesehen zu werden.</p>
<p>Dabei ist anzumerken, dass es bereits völlig ausreicht, wenn man nur mit dem Handy gesehen wird. Allein dadurch kann ein Bußgeld (in Deutschland) in Höhe von rund 40€ und ein Punkt in Flensburg anfallen. Dies ist allerdings nicht nur in Deutschland so, mittlerweile ist das telefonieren mit dem Handy in fast allen Ländern Europas, in Ausnahme von Schweden, verboten. In Griechenland kann es dann schon mal sein, dass man eine Rechnung von 150€ im Briefkasten des Halters landet.<br />
Ereignet sich während dem Telefonieren ein Unfall, ist es keine Seltenheit, dass man aufgrund fahrlässiger Körperverletzung angzeigt wird und dann kann man sich sicher sein, die Strafe wird gewaltiger ausfallen.<br />
Somit sollte sich jeder, der viel am telefonieren ist eine Freisprecheinrichtung einbauen lassen. Viele werden denken, dass sie nun großen Betrag aufbringen müssen, dies ist allerdings nicht so! So gibt es schon Freisprecheinrichtungen für gerade ein mal 10€. Da zahlt man doch lieber einmal 10€ anstatt, dass man sich ein paar mal von der Polizei erwischen lässt und jedes mal dafür 40€ zahlen muss.</p>
<p><em><strong>Nochmal zum Hinweis, in Deutschland ist es egal ob man das Handy nur in der Hand hatte oder nicht, allein es schon während dem fahren (auch schon bei laufendem Motor!) in der Hand zu halten reicht völlig aus! </strong></em></p>
<p>Am Schluss bleibt also zu sagen, leistet euch einmal eine Freisprecheinrichtung und ihr braucht euch keine Sorgen mehr während dem Telefonieren im Auto zu machen:-).</p>
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		<title>Rote Ampel überfahren &#8211; was tun?</title>
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		<pubDate>Sat, 25 Jul 2009 06:23:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Rote Ampel]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer eine rote Ampel überfährt und dabei von einem Polizeibeamten beobachtet oder einer auf der Ampel befindlichen Anlage geknippst wird, der hat vor Gericht nur wenig Chancen auf ein Urteil zu seinen Gunsten. In beiden Fällen gelten lediglich sehr selten anzutreffende Ausnahmen als berechtigter Grund zum überfahren der roten Ampel. Insbesondere medizinische Notfälle sind hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine rote Ampel überfährt und dabei von einem Polizeibeamten beobachtet oder einer auf der Ampel befindlichen Anlage geknippst wird, der hat vor Gericht nur wenig Chancen auf ein Urteil zu seinen Gunsten. In beiden Fällen gelten lediglich sehr selten anzutreffende Ausnahmen als berechtigter Grund zum überfahren der roten Ampel. Insbesondere medizinische Notfälle sind hier zu nennen oder das Fahren unter Gewalteinwirkung anderer im Auto befindlichen Personen, welche ein korrektes Fahrverhalten des Fahrzeugführers zu verhindern wissen. Ist die Situation jedoch Aussage gegen Aussage (Unabhängig von eventuell im Fahrzeug befindlichen Zeugen) , was in den meisten Fällen gegeben ist, so schenkt das Gericht stets dem Polizeibeamten Glauben.</p>
<p><span id="more-45"></span><br />
Ein Einspruch mit folgender Verhandlung ist im Ergebnis für den Fahrzeughalter fast immer aussichtslos.<br />
Allerdings gibt es natürlich immer Ausnahmen und Präzedenzfälle. Diese wären dann einzeln zu prüfen und mit dem jeweiligen Fall abzuwägen.</p>
<p>Autofahrer die ein Rotlichtverstoss begehen, werden laut Bussgeldkatalog mit folgenden Strafen belegt:</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt, der zahlt 90€ und erhält zudem 3 Punkte in Flensburg.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt und sich dabei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer strafbar macht, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt und sich dabei einer Sachbeschädigung strafbar macht, der wird mit einem Bußgeld von 240€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die länger als 1 sec. auf Rot geschaltet ist, wird mit einem Bußgeld von 200€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die länger als 1 sec. auf Rot geschaltet ist und dabei den Straßenverkehr gefährdet, wird mit einem Bußgeld von 320€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
<p>Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die länger als 1 sec. auf Rot geschaltet ist und sich dabei einer Sachbeschädigung strafbar macht, wird mit einem Bußgeld von 360€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.</p>
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