Rote Ampel überfahren – was tun?
Wer eine rote Ampel überfährt und dabei von einem Polizeibeamten beobachtet oder einer auf der Ampel befindlichen Anlage geknippst wird, der hat vor Gericht nur wenig Chancen auf ein Urteil zu seinen Gunsten. In beiden Fällen gelten lediglich sehr selten anzutreffende Ausnahmen als berechtigter Grund zum überfahren der roten Ampel. Insbesondere medizinische Notfälle sind hier zu nennen oder das Fahren unter Gewalteinwirkung anderer im Auto befindlichen Personen, welche ein korrektes Fahrverhalten des Fahrzeugführers zu verhindern wissen. Ist die Situation jedoch Aussage gegen Aussage (Unabhängig von eventuell im Fahrzeug befindlichen Zeugen) , was in den meisten Fällen gegeben ist, so schenkt das Gericht stets dem Polizeibeamten Glauben.
Ein Einspruch mit folgender Verhandlung ist im Ergebnis für den Fahrzeughalter fast immer aussichtslos.
Allerdings gibt es natürlich immer Ausnahmen und Präzedenzfälle. Diese wären dann einzeln zu prüfen und mit dem jeweiligen Fall abzuwägen.
Autofahrer die ein Rotlichtverstoss begehen, werden laut Bussgeldkatalog mit folgenden Strafen belegt:
Wer eine Ampel bei Rot überfährt, der zahlt 90€ und erhält zudem 3 Punkte in Flensburg.
Wer eine Ampel bei Rot überfährt und sich dabei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer strafbar macht, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 200€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.
Wer eine Ampel bei Rot überfährt und sich dabei einer Sachbeschädigung strafbar macht, der wird mit einem Bußgeld von 240€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.
Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die länger als 1 sec. auf Rot geschaltet ist, wird mit einem Bußgeld von 200€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.
Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die länger als 1 sec. auf Rot geschaltet ist und dabei den Straßenverkehr gefährdet, wird mit einem Bußgeld von 320€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.
Wer eine Ampel bei Rot überfährt, die länger als 1 sec. auf Rot geschaltet ist und sich dabei einer Sachbeschädigung strafbar macht, wird mit einem Bußgeld von 360€, 4 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.



25-Jul-2009 







hallo, ich bin 27 und elektrotechnikstudent.
ich bin letzte woche auf einer bundesstraße geblitzt worden.
der blitzer stand hinter der ampel und hat 2x geblitzt.
–> daher glaube ich, dass es wohl ein ampelblitzer war :)
die ampel war grün, da bin ich mir sicher!
ich war leider nicht flink genug gleich anzuhalten, zurückzurennen und nach zeugen zu suchen.
kann ich jetzt irgendetwas machen, wenn der amtilche brief kommt?
immerhin habe ich keine zeugen.
ist der blitzer mit der ampelanlage verbunden und registriert, dass die ampel grün war?
über eine antwort würde ich mich sehr freuen!
gruss,
joachim
Hallo Joachim,
ich würde erstmal in aller Ruhe auf den Brief warten und dann weiter schauen.
Um Deine Fragen zu beantworten:
- Ja, der Blitzer ist natürlich mit der Ampelphase synchronisiert, sollte diese also tatsächlich grün gewesen sein und trotzdem Fotos geschossen haben wirst Du wahrscheinlich erst gar keine Post bekommen. Grundsätzlich hast Du gerade bei mobilen und nicht fest installierten Anlagen immer eine recht gute Chance Widerspruch einzulegen. Dies solltest Du dann umgehend mit dem zugesandten Formular tun. Solltest Du zufällig eine Rechtsschutz-Versicherung haben, einfach direkt an einen Anwalt mit den Unterlagen… dann hast Du keinen Stress mehr damit.
Bei Fragen > gerne fragen!
Hallo,
ich bin vor 4 Wochen in der Freiburger Innenstadt unterwegs gewesen (erstes Mal dort mit dem Auto unterwegs, niemals diese Strecke gefahren, fremdes Kennzeichen,…). Dies war außerdem früh morgens im etwas komplizierten Berufsverkehr.
Ich kann mich noch bestens daran erinnern, dass ich damals geblitzt wurde (mein Vordermann auch). Ich bin nämlich noch nie irgendwo geblitzt worden. Als das passierte, war mein erster Blick auf den Tacho: 36 km/h im Stadtverkehr – kein Ding. Habe also das Ganze mit einem wohl falsch eingestellten Blitzer abgetan.
Nun bekomme ich plötzlich Bescheid über ein Bußgeldverfahren. Angeblich hätte ich eine Ampel mit 0.68 Sekunden überfahren – an besagter Stelle.
Leider kann ich mich daran überhaupt nicht erinnern, mir das nicht einmal erklären? Ich wüsste doch, wenn ich eine Ampel überfahre!
Nun meine Fragen: was sind überhaupt die Konsequenzen, was genau ist das Bußgeldverfahren? Sollte ich überhaupt Stellung zum Anhörungsbogen nehmen? Warum schicken die da nicht einfach einen Bußgeldbescheid, dann hätte ich wenigstens eine Ahnung von dem was kommt? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen oder gibt es da gar keine Chancen? Wenn ich mich wenigstens selber daran erinnern könnte, angeblich Mist gebaut zu haben…
Was heißt hier eigentlich Gefährdung (lt. BG-Katalog 1 Monat Fahrverbot), steht besondere Gefährdung dann im BG-Verfahren, oder können die mir das zusätzlich noch anlasten (leider könnte ich mich heute auch nicht erinnern, jemanden irgendwie gefährdet zu haben, aber wer weiß, was denen noch einfällt)?!
Für (kurzfristige) Mithilfe wäre ich extrem dankbar!
Schönes Wochende und frohe Weihnachten (haha, Weihnachtsgeld áde)
Hallo Juli,
bei 0,68 Sekunden hast nach meinem Wissensstand Glück gehabt. Alles unter 1 Sekunde wird mit einem Bußgeldverfahren erledigt sein – dazu gibt es seit 2009 noch 3 Punkte Punkte. Aber einen Fürhrerschein-Entzug oder ähnliches hast Du nicht zu befürchten. (“ innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil“) 90,- EUR; 3 Punkte” siehe: http://www.bussgeldkataloge.de/)
Das Weihnachtsgeld kannst Du also getrost in tolle Geschenke investieren!
Viele Grüße!
Hier noch e