Roller 50ccm: Max. 45 km/h

Aufgepasst im Strassenverkehr!

Viele Personen erwerben Roller mit einem Führerschein der Klasse M. Mit diesem dürfen lediglich Roller bis 50 ccm gefahren werden, die Geschwindigkeit ist je nach Bauart unterschiedlich. Roller mit 50 ccm sind erstmal alle gedrosselt, denn deren Bremsen sind in der Regel für keine hohen Geschwindigkeiten ausgelegt, Erweiterungen müssen durch den TÜV freigegeben werden.

Roller die vor dem Baujahr 2001 produziert wurden, dürfen nach wie vor 50 km/h fahren, alle die danach gebaut wurden, dürfen allerdings nur 45 km/h fahren. Diese Angaben sind unter anderem auch in der Betriebserlaubnis niedergeschrieben. Einige Roller fahren jedoch nicht auf den Punkt 45 km/h, bei einer Polizeikontrolle interessiert dies normalerweise jedoch keinen Polizisten. Erst ab Geschwindigkeiten von 60 km/h aufwärts wird das Auge nicht mehr zugedrückt. Bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h wird noch ein Auge zugedrückt, eine Strafe ist in der Regel nicht zu erwarten. Falls der Roller jedoch über diese Geschwindigkeit kommt, erlischt die Betriebserlaubnis, zudem wird dieses Verhalten als fahren ohne Führerschein aufgefasst.

Anzumerken ist jedoch die Tatsache, dass bei einem solchen Verstoß lediglich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Erwachsene werden mit einer Geldstrafe versehen, Jugendliche müssen zumeist Sozialstunden ableisten. Bei einem Unfall wird die Versicherung allerdings nichts bezahlen, Personenschäden müssen auf eigene Kosten gerichtet werden.

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One Response to “Roller 50ccm: Max. 45 km/h”

  1. Hui, mein Roller fährt seit der letzten “Inspektion” ganze 65 km/h … ich bin mir nicht so ganz so sicher wie lange ich damit durchkomme. Wobei ich in Berlin der Meinung bin, dass hier gerade bei klassischen Rollern, nicht so schnell kontrolliert wird. Aber wenn … dann wird’s natürlich kritisch.
    Die Frage ist: Was ist schlimmer? Fahren ohne Führerschein oder Fahren ohne Versicherung?