Herbstlaub im Garten entfernen oder nicht
Wenn man sich im Herbst nicht mehrmals die Arbeit machen will das heruntergefallene Herbstlaub vom Rasen oder von der Terrasse usw. zu entfernen, sollte man solange mit dem Harken bzw. Fegen warten bis nach den ersten Frösten die Bäume und Sträucher zum größten Teil das Laub verloren haben.
Allerdings muss man auf Gehwegen, die durch das Laub rutschig werden können, und so für Fußgänger und Radfahrer eine große Gefahr darstellen, so schnell wie möglich, d.h. immer wieder, mit einem Laubbesen oder auch mit einem Laubbläser heruntergefallenes Laub zusammenfegen/blasen oder mit einem Laubsauger aufsaugen. Jeder Grundstückeigentümer ist gesetzlich dazu verpflichtet.Mieter sollten sich schon bei der Unterzeichnung des Mietvertrags über etwaige Klauseln informieren, ob sie verpflichtet sind dieser Reinigungspflicht nach zu kommen.
Beim Entfernen des Laubs darf man das Herbstlaub vom eigenen Grundstück oder Bürgersteig auf keinen Fall in die Abflussrinne oder auf die Straße kehren, da sonst die Abflüsse verstopfen.
Im eigenen Garten ist es besonders wichtig vorm Wintereinbruch das Laub von den Rasenflächen zu entfernen, da sich sonst kahle oder braune Stellen im Rasen bilden. Auf Beeten kann das Laub als Winterschutz liegen bleiben. Dort dient es dann auch als Lebensraum für kleinere Tiere.
Falls Laub von Nachbarbäumen auf das eigene Grundstück fällt muss man auch dieses selbst entfernen, denn es ist nicht der Besitzer des Baums für das Entfernen verantwortlich, sondern, derjenige, auf dessen Grundstück das Laub liebt…Allerdings darf man heruntergefallenes Obst von Nachbars Baum ebenfalls aufsammeln und behalten.



12-Okt-2009 






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