Grenzstreitigkeiten unter Nachbarn
Schon Friedrich Schiller hat gesagt: “Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“
Wenn man sich mit Nachbarn über die verschiedensten Grenzangelegenheiten auseinandersetzen muss, ist das sehr unangenehm und meistens arten solche Streitigkeiten auch aus. Vermeiden kann man so etwas jedoch nur, wenn man weiß wie man sich zu verhalten hat. Hat man zu seinen Nachbarn ein gutes Verhältnis, so kann man darüber reden und viele Missverständnisse ausräumen. Ist dieses jedoch nicht der Fall und der Nachbar sieht hinter Allem, was man tut etwas Böses, so ist es wichtig, dass man über die örtlichen Bestimmungen genau informiert ist.
Dabei geht es oft um Grenzabstände, überhängende Äste, herabfallendes Obst oder Ähnliches. Das Nachbarrecht ist örtlich sehr verschieden, deshalb sollte man sich bei Städten und Gemeinden über das Recht informieren. Wichtig ist dieses z. B., wenn man Bäume oder Sträucher pflanzen will. Da sollte man sich unbedingt im Klaren sein, wie die Grenzabstände vom Gesetz gefordert werden.
Als Faustregel gilt bei Gehölzen und Sträuchern bis zu 2 m Wuchshöhe einen Grenzabstand von 50cm und bei höheren Bäumen einen Abstand von mindesten 2 m. Dabei ist der grenznächste Pflanzenstamm ausschlaggebend und nicht der Dickste oder der Hauptstamm. Allerdings dürfen Äste und Zeige bis an die Grenze heranwachsen. Daran hängendes Obst darf man pflücken, wenn man es vom eigenen Grundstück aus erreichen kann. Ist Obst heruntergefallen gehört es demjenigen, auf dessen Grundstücke es liegt.
Verstößt man gegen diese Vorschriften, kann der Nachbar verlangen, dass die entsprechenden Gehölze entfernt, bzw. zurück geschnitten werden. Auf keinen Fall darf der Nachbar dieses selbst übernehmen. Der Anspruch auf die Beseitigung kann allerdings auch verjähren.
Einen Teil des Nachbarrechts wird im BGB, das für die ganze Bundesrepublik gilt, geregelt, doch der wesentlichste Teil wird im Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer geregelt. Dabei unterscheiden sie sich in kleinen Details, die jedoch sehr wichtig sind. Bevor man aber in Nachbarschaftsstreitigkeiten klagen kann, muss man erst ein Schlichtungsverfahren durchlaufen. Zugelassene Schlichtungsstellen erfährt man beim zuständigen Amtsgericht.



26-Sep-2009 







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